Andere Einkünfte
Einkünfte einer in einem Vertragsstaat ansässigen Person, die in den vorstehenden Artikeln dieses Abkommens nicht genannt wurden, dürfen ohne Rücksicht auf ihre Herkunft nur in diesem Staat besteuert werden.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Andere Einkünfte
Einkünfte einer in einem Vertragsstaat ansässigen Person, die in den vorstehenden Artikeln dieses Abkommens nicht genannt wurden, dürfen ohne Rücksicht auf ihre Herkunft nur in diesem Staat besteuert werden.