Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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MITGLIEDER VON DIPLOMATISCHEN MISSIONEN UND KONSULARISCHEN VERTRETUNGEN

Dieses Abkommen berührt nicht die steuerlichen Vorrechte, die Mitgliedern von diplomatischen Missionen und konsularischen Vertretungen nach den allgemeinen Regeln des Völkerrechts oder auf Grund besonderer Übereinkünfte zustehen.