RUHEGEHÄLTER
Ruhegehälter, die aus einem Vertragsstaat stammen und an eine im anderen Vertragsstaat ansässigen Person gezahlt werden, dürfen nur im anderen Staat besteuert werden.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
RUHEGEHÄLTER
Ruhegehälter, die aus einem Vertragsstaat stammen und an eine im anderen Vertragsstaat ansässigen Person gezahlt werden, dürfen nur im anderen Staat besteuert werden.