UNTER DAS ABKOMMEN FALLENDE PERSONEN
Dieses Abkommen gilt für Personen, die in einer Vertragspartei oder in beiden Vertragsparteien ansässig sind.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
UNTER DAS ABKOMMEN FALLENDE PERSONEN
Dieses Abkommen gilt für Personen, die in einer Vertragspartei oder in beiden Vertragsparteien ansässig sind.