Das Verfahren nach bis 12 findet keine Anwendung auf die Erstattung der schweizerischen Quellensteuer, die die in Österreich ansässigen Personen schon nach der schweizerischen Bundesgesetzgebung beanspruchen können.
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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Das Verfahren nach bis 12 findet keine Anwendung auf die Erstattung der schweizerischen Quellensteuer, die die in Österreich ansässigen Personen schon nach der schweizerischen Bundesgesetzgebung beanspruchen können.