Anspruch auf den Erholungsurlaub
. Der Beamte hat Anspruch auf einen jährlichen Erholungsurlaub. Urlaubsjahr ist das Kalenderjahr.
Landesrecht Wien konsolidiert · · Quelle: RIS
Anspruch auf den Erholungsurlaub
. Der Beamte hat Anspruch auf einen jährlichen Erholungsurlaub. Urlaubsjahr ist das Kalenderjahr.