Gebührenbefreiung
. Die durch dieses Bundesgesetz unmittelbar veranlassten Schriften sind von der Stempelgebühr befreit.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Gebührenbefreiung
. Die durch dieses Bundesgesetz unmittelbar veranlassten Schriften sind von der Stempelgebühr befreit.