4. Abschnitt
Archivalien
Zuständige Behörde
. Dieses Bundesgesetz findet auch auf Archivalien Anwendung, wobei das Österreichische Staatsarchiv an die Stelle des Bundesdenkmalamtes tritt.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
4. Abschnitt
Archivalien
Zuständige Behörde
. Dieses Bundesgesetz findet auch auf Archivalien Anwendung, wobei das Österreichische Staatsarchiv an die Stelle des Bundesdenkmalamtes tritt.