Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

4. Abschnitt

Archivalien

Zuständige Behörde

. Dieses Bundesgesetz findet auch auf Archivalien Anwendung, wobei das Österreichische Staatsarchiv an die Stelle des Bundesdenkmalamtes tritt.