. , und Abs. 4, , (hinsichtlich der Änderungen durch Z 3, 5 und 7), und Abs. 2 sowie , Abs. 2 und Abs. 5 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 100/2018 treten mit 1. Jänner 2020 in Kraft.
Schriftgröße: 100 %
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
. , und Abs. 4, , (hinsichtlich der Änderungen durch Z 3, 5 und 7), und Abs. 2 sowie , Abs. 2 und Abs. 5 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 100/2018 treten mit 1. Jänner 2020 in Kraft.