Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Anwendungsbereich

. Dieses Bundesgesetz gilt für Dienstleistungen, die von einem in einem EWR-Staat niedergelassenen Dienstleistungserbringer angeboten werden, soweit in diesem Bundesgesetz nicht anderes bestimmt ist, unbeschadet der Zuständigkeit der Länder.