Gegenstand des Gesetzes und Begriffsbestimmungen
. (1) Dieses Bundesgesetz regelt die Bedienung und Beaufsichtigung von Dampfkesseln und Wärmekraftmaschinen.
(2) Die Begriffsbestimmungen des des Kesselgesetzes gelten auch für dieses Bundesgesetz.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Gegenstand des Gesetzes und Begriffsbestimmungen
. (1) Dieses Bundesgesetz regelt die Bedienung und Beaufsichtigung von Dampfkesseln und Wärmekraftmaschinen.
(2) Die Begriffsbestimmungen des des Kesselgesetzes gelten auch für dieses Bundesgesetz.