Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Gegenstand des Gesetzes und Begriffsbestimmungen

. (1) Dieses Bundesgesetz regelt die Bedienung und Beaufsichtigung von Dampfkesseln und Wärmekraftmaschinen.

(2) Die Begriffsbestimmungen des des Kesselgesetzes gelten auch für dieses Bundesgesetz.