Die von dem Gesundheitsamt für die Durchführung seiner Aufgaben erforderlichen Formbogen, Bücher und Listen werden, soweit sie nicht in diese Dienstordnung bereits aufgenommen sind, durch Erlaß bestimmt werden.
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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Die von dem Gesundheitsamt für die Durchführung seiner Aufgaben erforderlichen Formbogen, Bücher und Listen werden, soweit sie nicht in diese Dienstordnung bereits aufgenommen sind, durch Erlaß bestimmt werden.