Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Übersichten über die Krankenbewegung. Zählkarten

Das Gesundheitsamt hat bei den vorgeschriebenen statistischen Erhebungen über die Krankenhäuser und ihre Belegung nach Maßgabe der Bestimmungen mitzuwirken.