Bestehen für einen unteren Verwaltungsbezirk Arbeitsgemeinschaften, die sich im öffentlichen Gesundheitsdienst betätigen, so soll der Leiter des Gesundheitsamtes den Vorsitz führen.
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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Bestehen für einen unteren Verwaltungsbezirk Arbeitsgemeinschaften, die sich im öffentlichen Gesundheitsdienst betätigen, so soll der Leiter des Gesundheitsamtes den Vorsitz führen.