In-Kraft-Treten
. (1) Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2005, jedoch nicht vor Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Bundesgesetzblatt, in Kraft.
(2) Die Änderung des Titels sowie die Änderung der , 2 Abs. 2 und 4 Abs. 1 und 2 in der Fassung BGBl. II Nr. 145/2026 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
