Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

. (1) Diese Verordnung tritt mit 1. Oktober 2005 in Kraft.

(2) Mit Ablauf des 30. September 2005 tritt die Verordnung des Bundesministers für Landesverteidigung über die besoldungsrechtliche Zuordnung von Dienstgraden im Auslandseinsatz, BGBl. II Nr. 507/2003, außer Kraft.