Dienstausweis
. (1) Der Dienstausweis dient dem Nachweis der Identität des Inhabers.
(2) Die Funktion des Dienstausweises als Bürgerkarte wird nur über Antrag des Bediensteten aktiviert.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Dienstausweis
. (1) Der Dienstausweis dient dem Nachweis der Identität des Inhabers.
(2) Die Funktion des Dienstausweises als Bürgerkarte wird nur über Antrag des Bediensteten aktiviert.