Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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. Aktiven Bediensteten des BMLFUW und seiner nachgeordneten Dienststellen ist zum Nachweis ihrer dienstlichen Verwendung nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen ein Dienstausweis auszustellen, sofern dienstliche Gründe nicht entgegenstehen.