Dienstausweis
. Der Dienstausweis dient dem Nachweis der Identität der Inhaberin oder des Inhabers sowie der Berechtigung als Organ der ausstellenden Behörde, für diese tätig zu werden.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Dienstausweis
. Der Dienstausweis dient dem Nachweis der Identität der Inhaberin oder des Inhabers sowie der Berechtigung als Organ der ausstellenden Behörde, für diese tätig zu werden.