Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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. Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung des Bundesministeriums für Handel, Gewerbe und Industrie vom 29. Jänner 1968, BGBl. Nr. 75, über das Dienstabzeichen für Organe der Straßenaufsicht, ausgenommen Organe der Bundesgendarmerie und der Polizei, außer Kraft.