Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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3. Teil

Prüfungen zur Inbetriebnahme

1. Hauptstück

Allgemeines

Allgemeines

. Die Prüfungen zur Inbetriebnahme eines Dampfkessels, Druckbehälters, oder einer Rohrleitung werden unterschieden in:

1. erste Betriebsprüfung für die erste Inbetriebnahme oder

2. Betriebsprüfung, für wiederkehrende Inbetriebnahmen, ausgenommen für Rohrleitungen.