Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Dokumentation

. Die zuständige Kessel- bzw. Werksprüfstelle hat Prüfungen und Kontrollen gemäß bis 17, gegebenenfalls jene der Druck- oder Dichtheitsprüfung gemäß sowie deren Ergebnisse gemäß bis 54 zu dokumentieren. Die Prüfung der kathodischen Korrosionsschutzanlage durch eine akkreditierte Prüf- bzw. Überwachungsstelle ist in die Beurteilung aufzunehmen, die zugehörigen Prüf- bzw. Überwachungsberichte sind der Dokumentation anzuschließen. Die Eintragungen und der Anschluß der Dokumentation im Prüfbuch hat gemäß zu erfolgen.