Dokumentation
. Die Kesselprüfstelle hat die Prüfungen und Kontrollen gemäß bis 11 sowie deren Ergebnisse gemäß den Bestimmungen der bis 54 zu dokumentieren. Die Prüfung der kathodischen Korrosionsschutzanlage durch eine akkreditierte Prüf- bzw. Überwachungsstelle ist in die Beurteilung aufzunehmen, die zugehörigen Prüf- bzw. Überwachungsberichte sind der Dokumentation anzuschließen. Die Eintragungen und der Anschluss der Dokumentation im Prüfbuch haben gemäß zu erfolgen.
