. Sonstige Fälle
Falls ein Kreditinstitut Wertpapiere, die ihr zu anderen Zwecken als zur Verwahrung anvertraut sind, nicht als Eigentümer inne hat, so sind die bis 6, 9 und 10 sinngemäß anzuwenden. Die Wertpapiere sind buchmäßig aufzuzeichnen.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Historische Fassung vom 01.01.2007 – nicht die heutige Gesamtfassung.
Heutige Fassung öffnen. Sonstige Fälle
Falls ein Kreditinstitut Wertpapiere, die ihr zu anderen Zwecken als zur Verwahrung anvertraut sind, nicht als Eigentümer inne hat, so sind die bis 6, 9 und 10 sinngemäß anzuwenden. Die Wertpapiere sind buchmäßig aufzuzeichnen.