Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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. Sonstige Fälle

Falls ein Kreditinstitut Wertpapiere, die ihr zu anderen Zwecken als zur Verwahrung anvertraut sind, nicht als Eigentümer inne hat, so sind die bis 6, 9 und 10 sinngemäß anzuwenden. Die Wertpapiere sind buchmäßig aufzuzeichnen.