Nachweis der erfolgten Deaktivierungsarbeiten
. Der deaktivierende Gewerbetreibende hat einen Nachweis (Bestätigung) über die erfolgten Deaktivierungsarbeiten auszustellen.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Nachweis der erfolgten Deaktivierungsarbeiten
. Der deaktivierende Gewerbetreibende hat einen Nachweis (Bestätigung) über die erfolgten Deaktivierungsarbeiten auszustellen.