Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Formale Nichtkonformität von Druckgeräten oder Baugruppen

. Unbeschadet des Verfahrens zur Behandlung von Druckgeräten oder Baugruppen, mit denen ein Risiko verbunden ist, hat die Marktüberwachungsbehörde gemäß den betroffenen Wirtschaftsakteur gemäß aufzufordern, die betreffende Nichtkonformität zu korrigieren, falls sie einen der folgenden Fälle feststellt:

1. Die Kennnummer der notifizierten Stelle, die in der Phase der Fertigungskontrolle tätig war, wurde unter Verletzung von angebracht oder wurde nicht angebracht.

2. Die Kennzeichnung und Etikettierung nach Anhang I Z 3.3 wurde nicht durchgeführt oder wurde unter Verletzung von oder Anhang I Z 3.3 durchgeführt.