Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Sonstige Regeln für die Aufstellung

. Bei der Aufstellung jener Druckbehälter, welche eine in den technischen Regeln der und 4 nicht abschließend behandelte und nach vernünftigem Ermessen vorhersehbare Gefährdung erwarten lassen, sind von der Behörde zusätzliche Maßnahmen zur Verminderung des Risikos dieser Gefährdung vorzusehen.