Sonstige Regeln für die Aufstellung
. Bei der Aufstellung jener Druckbehälter, welche eine in den technischen Regeln der und 4 nicht abschließend behandelte und nach vernünftigem Ermessen vorhersehbare Gefährdung erwarten lassen, sind von der Behörde zusätzliche Maßnahmen zur Verminderung des Risikos dieser Gefährdung vorzusehen.
