Personal der Organisation
Die Rechte und Pflichten des Personals der Organisation ergeben sich aus dem vom Verwaltungsausschuss gemäß Artikel 15 § 5 Buchst. c) zu erlassenden Personalstatut.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Personal der Organisation
Die Rechte und Pflichten des Personals der Organisation ergeben sich aus dem vom Verwaltungsausschuss gemäß Artikel 15 § 5 Buchst. c) zu erlassenden Personalstatut.