Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Prozessvereinbarungen

Die Parteien des Vertrages können die Bedingungen vereinbaren, unter denen sie ihre Schadenersatzansprüche gegenüber der anderen Partei des Vertrages geltend machen oder darauf verzichten, sie geltend zu machen.