Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Verschwiegenheitspflicht

. Personen, denen Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse im Sinne des ausschließlich aus ihrer beruflichen Tätigkeit bekannt geworden sind, sind zur Wahrung der Vertraulichkeit dieser Daten verpflichtet.