Verschwiegenheitspflicht
. Personen, denen Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse im Sinne des ausschließlich aus ihrer beruflichen Tätigkeit bekannt geworden sind, sind zur Wahrung der Vertraulichkeit dieser Daten verpflichtet.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Verschwiegenheitspflicht
. Personen, denen Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse im Sinne des ausschließlich aus ihrer beruflichen Tätigkeit bekannt geworden sind, sind zur Wahrung der Vertraulichkeit dieser Daten verpflichtet.