Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Wien konsolidiert · · Quelle: RIS

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Allgemeine Voraussetzungen

. Förderungen werden nur Menschen mit Behinderung gewährt, die

1. ihren Hauptwohnsitz oder mangels eines solchen ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Wien haben,

2. zur Mitwirkung unter Berücksichtigung von Art und Ausmaß der Beeinträchtigung im Rahmen der Leistung bereit sind,

3. allfällige Eigenleistungen erbringen,

4. faktisch keine gleichartigen Leistungen von Dritten erhalten und

5. keine Möglichkeit haben, auf Grund anderer gesetzlicher, statutarischer oder vertraglicher Regelungen gleichartige Leistungen zu erlangen.