Gebärdensprachdolmetsch
. Dolmetschleistungen dienen der Unterstützung gehörloser Menschen ab Vollendung des 15. Lebensjahres im privaten Bereich zum Zweck der sozialen Rehabilitation.
Landesrecht Wien konsolidiert · · Quelle: RIS
Gebärdensprachdolmetsch
. Dolmetschleistungen dienen der Unterstützung gehörloser Menschen ab Vollendung des 15. Lebensjahres im privaten Bereich zum Zweck der sozialen Rehabilitation.