Pflichten der Gäste und Besucher
Die Gäste und deren Besucher sind verpflichtet, sich jederzeit so zu verhalten, dass das Leben oder die Gesundheit von Menschen oder die Sicherheit von Sachen nicht gefährdet wird.
Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS
Pflichten der Gäste und Besucher
Die Gäste und deren Besucher sind verpflichtet, sich jederzeit so zu verhalten, dass das Leben oder die Gesundheit von Menschen oder die Sicherheit von Sachen nicht gefährdet wird.