Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Übertragener Wirkungsbereich der Landeskammer für Land- und Forstwirtschaft

Die von der Landeskammer für Land- und Forstwirtschaft gemäß wahrzunehmenden Aufgaben sind solche des übertragenen Wirkungsbereichs. Die Organe der Landeskammer für Land- und Forstwirtschaft sind bei der Besorgung dieser Aufgaben an die Weisungen der Landesregierung gebunden.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 5/2010