Übertragener Wirkungsbereich der Landeskammer für Land- und Forstwirtschaft
Die von der Landeskammer für Land- und Forstwirtschaft gemäß wahrzunehmenden Aufgaben sind solche des übertragenen Wirkungsbereichs. Die Organe der Landeskammer für Land- und Forstwirtschaft sind bei der Besorgung dieser Aufgaben an die Weisungen der Landesregierung gebunden.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 5/2010
