Freiheit der Bienenzucht
Die Ausübung der Bienenzucht steht unter Beobachtung der in diesem Gesetze enthaltenen Vorschriften jedermann frei.
Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS
Freiheit der Bienenzucht
Die Ausübung der Bienenzucht steht unter Beobachtung der in diesem Gesetze enthaltenen Vorschriften jedermann frei.