Sonderinventar
. Bestehen für bestimmte Arten von Gegenständen besondere Erfordernisse für deren Inventarisierung, können diese in Sonderinventaren geführt werden. Hierbei sind zu unterscheiden:
1. Archive und Bibliotheken: diese können ohne Wert erfasst und ausschließlich in Sonderinventaren geführt werden (5. Hauptstück) und
2. sonstige Gegenstände, die ihrer Art nach in Sonderinventaren geführt werden: diese sind zusätzlich im IVS gemäß den und 14 zu erfassen.
