Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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3. Hauptstück

Schlussbestimmungen

Unberührt bleibende Vorschriften

. Durch diese Verordnung werden nicht berührt:

1. Verbote und Beschränkungen auf Grund der und ;

2. nationale zwischenstaatliche Tierseuchenübereinkommen.