Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Festhalten der Gründe für die Wahl bestimmter Vergabeverfahren

. Die für die Durchführung eines Verhandlungsverfahrens ohne vorherige Bekanntmachung oder eines wettbewerblichen Dialoges maßgeblichen Gründe sind schriftlich festzuhalten.