Festhalten der Gründe für die Wahl bestimmter Vergabeverfahren
. Die für die Durchführung eines Verhandlungsverfahrens ohne vorherige Bekanntmachung oder eines wettbewerblichen Dialoges maßgeblichen Gründe sind schriftlich festzuhalten.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Festhalten der Gründe für die Wahl bestimmter Vergabeverfahren
. Die für die Durchführung eines Verhandlungsverfahrens ohne vorherige Bekanntmachung oder eines wettbewerblichen Dialoges maßgeblichen Gründe sind schriftlich festzuhalten.