Buschenschankzeichen
Der Buschenschenker hat während der Dauer des Ausschankes am Ausschanklokal das ortsübliche Buschenschankzeichen auszustecken. Zur Führung des Buschenschankzeichens sind ausschließlich Buschenschenker berechtigt.
Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS
Buschenschankzeichen
Der Buschenschenker hat während der Dauer des Ausschankes am Ausschanklokal das ortsübliche Buschenschankzeichen auszustecken. Zur Führung des Buschenschankzeichens sind ausschließlich Buschenschenker berechtigt.