Mitteilungspflicht
Die Gemeinden sind verpflichtet, dem Bürgermeisterpensionsfonds alle Mitteilungen zu machen, die für die Erfüllung seiner Aufgaben notwendig sind.
Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS
Mitteilungspflicht
Die Gemeinden sind verpflichtet, dem Bürgermeisterpensionsfonds alle Mitteilungen zu machen, die für die Erfüllung seiner Aufgaben notwendig sind.