Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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III. Eintragungsverfahren

Eintragungsbehörden

Das Eintragungsverfahren ist von den Eintragungsbehörden durchzuführen. Die Aufgaben der Eintragungsbehörden obliegen den Gemeinden im übertragenen Wirkungsbereich.