III. Eintragungsverfahren
Eintragungsbehörden
Das Eintragungsverfahren ist von den Eintragungsbehörden durchzuführen. Die Aufgaben der Eintragungsbehörden obliegen den Gemeinden im übertragenen Wirkungsbereich.
Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS
III. Eintragungsverfahren
Eintragungsbehörden
Das Eintragungsverfahren ist von den Eintragungsbehörden durchzuführen. Die Aufgaben der Eintragungsbehörden obliegen den Gemeinden im übertragenen Wirkungsbereich.