Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Ermittlung des Ergebnisses der Volksabstimmung

Die Landeswahlbehörde ermittelt auf Grund der Berichte der Bezirkswahlbehörden in der im angegebenen Weise das Gesamtergebnis der Volksabstimmung im Landesgebiet und hat das Ergebnis, gegliedert nach politischen Bezirken und Städten mit eigenem Statut sowie nach Wahlkreisen als vorläufiges Ergebnis bekanntzugeben.