Außerkrafttreten von landesgesetzlichen Rechtsvorschriften
Auf der Stufe von Landesverfassungsgesetzen oder einfachen Landesgesetzen in Geltung stehende Rechtsvorschriften, die vor dem 1. Jänner 1965 in Kraft getreten sind, werden, soweit in nicht anderes bestimmt wird, mit 1. Juni 1996 aufgehoben. Die Aufhebung umfaßt diese Rechtsvorschriften in der zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes geltenden Fassung.
