Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Beitrag des Landes

Das Land hat die Landwirtschaftskammer entsprechend dem Aufwand, der für die in zu besorgenden Aufgaben erbracht wird und im Einvernehmen mit der Landesregierung festgelegt wird, zu fördern.