Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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4. Hauptstück

Verfahrens-, Übergangs- und Schlussbestimmungen

Allgemeine Verfahrensbestimmungen

(1) Für das Verfahren der Landwirtschaftskammer zur Vorschreibung der Kammerumlage gemäß und zur Vorschreibung der Kammerbeiträge gemäß sind die für Landesabgaben geltenden Bestimmungen der Bundesabgabenordnung, BGBl. Nr. 194/1961, in der Fassung des Gesetzes BGBl. I Nr. 76/2011, anzuwenden.

(2) Bei Besorgung sonstiger behördlicher Aufgaben ist das Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz 1991, BGBl. Nr. 51, in der Fassung des Gesetzes BGBl. I Nr. 111/2010, anzuwenden.