Schlussbestimmungen
(1) Dieses Gesetz tritt mit 1. Jänner 2002 in Kraft.
(2) Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes tritt das Burgenländische Jugendschutzgesetz 1986, LGBl. Nr. 19/1987, außer Kraft.
(3) Die Änderungen des Titels sowie der , 3 Z 4, , 2, 3, , 5, , 3, , 4, 5, 7 und und der Entfall des durch die Novelle LGBl. Nr. 4/2007 treten mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
(4) Die Änderung des und die Anfügungen der und in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 3/2012 treten mit dem der Kundmachung folgenden Monatsersten in Kraft.
(5) in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 79/2013 tritt mit 1. Jänner 2014 in Kraft.
(6) Die Änderungen der , 2, 4, 5 Abs. 3, , 9 Abs. 1, und 2, bis 3 und und 7 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 37/2017 treten mit dem der Kundmachung folgenden Monatsersten in Kraft.
(7) Die Änderungen des , , 10 Abs. 1, bis 3, sowie in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 81/2018 treten mit 1. Jänner 2019 in Kraft.
