Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Vorsitz

Der Bürgermeister führt den Vorsitz in der Gemeindeversammlung. Er eröffnet, leitet und schließt die Gemeindeversammlung und erteilt das Wort. Er kann Rednern, die vom Gegenstand abweichen oder beleidigende Äußerungen abgeben, das Wort entziehen.