Abgabenfreiheit
Die im Verfahren nach diesem Gesetz erforderlichen Eingaben und sonstigen Schriften sind von Verwaltungsabgaben der Gemeinde befreit.
Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS
Abgabenfreiheit
Die im Verfahren nach diesem Gesetz erforderlichen Eingaben und sonstigen Schriften sind von Verwaltungsabgaben der Gemeinde befreit.