Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Übernahme der Förderungsverträge

Das Land Burgenland ist Rechtsnachfolger des Burgenländischen Gemeinde-Investitionsfonds. Alle Rechte und Pflichten des Burgenländischen Gemeinde-Investitionsfonds gehen von Gesetzes wegen auf das Land Burgenland über. Das Land Burgenland tritt sohin als Rechtsnachfolger des Burgenländischen Gemeinde-Investitionsfonds in die zum Zeitpunkt der Aufhebung des Gesetzes bestehenden Förderungsverträge ein.